Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Hier erfahren Sie wie die Erbschaftssteuer berechnet wird.

Thema: Erbschaftssteuer

Die Höhe der Erbschaftssteuer hängt vom Verwandschaftsverhältnis zum Erblasser und von der Höhe des vererbten Vermögens ab.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?

Die Höhe der zu zahlenden Erbschaftssteuer hängt von drei wesentlichen Faktoren ab. Erstens dem Verwandschaftsgrad des Erben zum Erblasser, zweitens der Höhe des zu versteuernden Vermögens und drittens dem Alter des Erben. Bsp. Eine Tochter mit 40 Jahren erbt von ihrem Vater 500.000 €. Aufgrund der Freibetragsregelung sind für 400.000 € keine Erbschaftssteuern zu zahlen. Für die restlichen 100.000 € sind in diesem Fall noch 11 % Erbschaftssteuer zu zahlen.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer bei Immobilien?

Gerade als Eigentümer sollten Sie bei der Übertragung Ihrer Immobilie besonders gut beraten sein, wenn es gilt, Erbschaftsteuer zu sparen. Unter besonderen Voraussetzungen kann die Immobilie steuerfrei auf die Erben übertragen werden:

  • Die Immobilie wurde vom Erblasser bis zum Erbfall selbst bewohnt.
  • Die Immobilie wird direkt nach dem Erbfall für mindestens 10 Jahre von dem Ehegatten oder Kind bewohnt.
  • Die Wohnfläche der Immobilie beträgt nicht mehr als 200 qm. Diese Regelung gilt aber nur für die Kinder nicht aber für die Ehegatten.

Wie kann ich Erbschaftssteuer sparen?

Indem der Erblasser bereits zu Lebzeiten das Vermögen nach und nach auf seine Erben überträgt, da die Freibeträge für die Erbschaft auch bei Schenkungen gelten. Am Steuer schonendsten ist es daher, alle 10 Jahre in Höhe des Freibetrages das Vermögen auf die zukünftigen Erben zu übertragen.

Erbschaftssteuerklassen und Freibeträge

Steuerklasse Erwerber Freibeträge bis 31.12.2008 Freibeträge ab 01.01.2009
I Ehegatten 307.000 € 500.000 €
I Eingetragene Partner 5.200 € 500.000 €
I Kinder, Stiefkinder, Enkel wenn Eltern vorverstorben 205.000 € 400.000 €
I Enkel 51.200 € 200.000 €
I Eltern und Großeltern 51.200 € 100.000 €
II Geschwister, Neffen, Nichten, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte 10.300 € 20.000 €
III alle anderen Personen 5.200 € 20.000 €

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Erbschaftssteuer

Wert des steuerpflichtigen Erwerbs Steuerklasse I Steuerklasse II Steuerklasse III
bis 75.000 € 7 % 15 % 30 %
bis 300.000 € 11 % 20 % 30 %
bis 600.000 € 15 % 25 % 30 %
bis 6.000.000 € 19 % 30 % 30 %
bis 13.000.000 € 23 % 35 % 50 %
bis 26.000.000 € 27 % 40 % 50 %
ab 26.000.000 € 30 % 43 % 50 %

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Ihr Spezialist für Erbschaftssteuer in Berlin.

Dr. phil. Dipl. sc. pol. Stephan J. Lang*
*Gastprofessor an der GTU Tiflis/Georgien von 2013 - 2019

  • 25 Jahre Berufserfahrung als Anwalt im Erbrecht.
  • Fachanwalt für Erbrecht, Mediator und zertifizierter Testamentsvollstrecker.
  • Für meine Mandaten bin ich bei dringenden Fällen auch nach den Geschäftszeiten erreichbar.
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